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Fragebogen für Mietinteressenten
Die vom Mietinteressenten erteilte Selbstauskunft dient dem Makler als Beurteilungsgrundlage für die Abgabe eines passenden Angebotes sowie als Unterlage für die etwaige Erstellung eines Mietvertrages.
Der Makler ist verpflichtet, die Angaben des Mietinteressenten streng vertraulich zu behandeln. Die Angaben darf er nur dem Vermieter zur Kenntis bringen, soweit sie für die Entscheidung über den Mietvertragabschluß erforderlich sind.
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